AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der OHL Kommunikation, Stand 2013

§1 Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und Leistungen mit Auftragsannahme durch uns auch für alle späteren Geschäfte als vereinbart. Fremde AGBs haben keine Gültigkeit. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben. Gegenbestätigungen der Geschäftspartner unter Hinweis auf deren AGBs wird hiermit widersprochen, dies gilt auch auf den formularmäßigen Hinweis auf deren eigene AGBs. Wir behalten uns vor diese Bedingungen in zumutbarer Weise zu ändern.

§2 Angebote und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend. An unsere Angebotspreise halten wir uns längstens für einen Zeitraum von 4 Wochen bis Auftragserteilung gebunden. Ein wirksamer Vertrag kommt im Zweifel erst mit und in jedem Fall nur nach Maßgabe und Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, sofern eine solche erteilt wird. Ein uns schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag gilt ansonsten als angenommen, wenn die Agentur die Übernahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich ablehnt. Mündlich mitgeteilte Angebotspreise sind keine Offerten und werden nur bei schriftlicher Bestätigung des Auftrages Grundlage des Vertrages. Angebote nebst Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Werden wir mit der Erstellung einer Konzept-/Strategieentwicklung beauftragt, so erkennt der Auftraggeber damit an, dass die Ausarbeitung angemessen zu honorieren ist.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von der Agentur im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge und Angebote zu verwenden, und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.

§3 Umfang des Auftrages
Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte, (ggfls. im Vertrag) bezeichnete Tätigkeit, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferte Daten werden von uns nur auf die Plausibi-lität überprüft. Soweit nicht anders vereinbart, können wir uns zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen. Bestellungen des Auftraggebers müssen in schriftlicher Form an uns übermittelt werden.

Basis unserer Arbeit bildet das Briefing des Auftraggebers. Wird das Briefing mündlich erteilt, wird der/das entsprechende Kontaktbericht/Memo zur verbindlichen Arbeitsunterlage. Diese Kontaktberichte/Memos sind für die weitere Bearbeitung von Projekten bindend, sofern ihnen nicht innerhalb einer Frist von 3 Arbeitstagen nach Übergabe widersprochen wird.

Terminvereinbarungen werden von der Agentur mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Andernfalls sind wir lediglich zur nachträglichen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Eine Stornierung des Auftrags ist ausgeschlossen.

Sind Termine für Film- und Fotoarbeiten fest vereinbart (auch mündlich), so ist eine Absage oder Verlegung des Drehtermins nur bis zum 6. Tag vor vereinbartem Drehbeginn unentgeltlich. Danach entstehen Honorarforderungen wie aufgeführt: Absage oder Verlegung des Drehtermins bis zum 5. Tag: 50%, 4.Tag: 60%, 3. Tag: 70%, 2. Tag: 85%, ab einem Tag vor Drehbeginn sowie am Drehtag selbst, 100% des vereinbarten Tagessatzes. Die Angabe „Tag“ bezieht sich auf Werktage.

§4 Änderungen des Leistungsumfanges
Mündliche Abmachungen und Nebenabreden sowie nachträgliche Änderungen des vereinbarten Vertragsinhaltes bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform und grundsätzlich unserer schriftlichen Bestätigung. Für alle vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen zusätzlichen Dienstleistungen berechnen wir die angemessene Vergütung gemäß unserer jeweils gültigen Preislisten. Insoweit es sich bei Kosten um durchge-hende Posten handelt, die uns von Dritten berechnet werden, sind wir berechtigt, uns von Dritten berechnete Preiserhöhungen an unsere Auftraggeber weiter zu berechnen. Die Preise sind Nettopreise ohne Fracht und ohne Nachlässe exklusive der jeweils gültigen MwSt.

§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet uns nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat der Auftraggeber uns alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen, Materialien und Unterlagen rechtzeitig, d.h. innerhalb vom Auftragnehmer gesetzter Anforderungsfristen zur Verfügung zu stellen. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Der Auftraggeber bevollmächtigt uns Verträge über Leistungen, die wir selbst von Dritten beziehen, im Namen und für Rechnung des Auftraggebers abzuschließen.

Der Auftraggeber hat auf unsere Aufforderung hin die Freigaben für Teilleistungen wie Druck-, Film- oder sonstige Vorlagen und Freigaben für Korrekturen innerhalb von 5 Werktagen zu erteilen. Nach der Freigabe durch den Auftraggeber ist die OHL Kommunikation von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Soweit der Auftraggeber von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung der OHL Kommunikation.

§6 Leistungen, Leistungsverzug
Wir sind berechtigt unsere Leistungsverpflichtungen in Teilleistungen oder Teilliefe-rungen zu erfüllen. Im Falle von Leistungs- oder Lieferverzögerungen richten sich Schadensersatzansprüche ausschließlich nach Maßgabe des §12 (Haftungsausschluss). Bei schuldhafter Überschreitung einer Vereinbarten Leistungs- oder Lieferfrist ist Verzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.

§7 Preise und Zahlungsbedingungen
Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird entweder nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet, oder als Provision oder als Festpreis vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, haben wir neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Einzelheiten der Zahlungsweise werden im Vertrag geregelt. Wir sind berechtigt in angemessenen Zeitabständen Abrechnungen nach geleistetem Arbeitsaufwand und angefallenen Auslagen vorzunehmen. Zusätzlich erforderliche Arbeiten, wie Nachbearbeitungen und Nebenleistungen berechnen wir nach Aufwand zu unserem jeweils aktuellen Stundensatz separat.
Werden von der Agentur im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote eingeholt, jedoch der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnet die Agentur die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit und Kostenaufwand. Wird ein Fremdauftrag über die Agentur abgewickelt, berechnet sie 15% des Auftragswertes als Bearbeitungspauschale.

Wir behalten uns vor, Konzept-/Strategie-entwicklungen, mit denen wir beauftragt wurden nach Arbeitsaufwand zu berechnen, auch wenn sie, unerheblich auch welchen Gründen, nicht umgesetzt werden. Gleiches gilt für die Vorbereitung von Vermarktungsunterlagen und Preislisten, on- und offline. Wurde ein Honorar nicht vereinbart, so gilt der übliche Stundensatz der Agentur (branchenübliche Honorarforderungen). Wir können in keinem Fall unverbindlich und kostenlos arbeiten, auch nicht bei Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitungen oder erfolgten Beratungen.

Wird das Entgelt mit der Mittlerprovision aus dem Schaltvolumen finanziert, so muss das zu Beginn der Konzeptionsfindung genannte Media-Schaltvolumen innerhalb eines Jahres geschaltet werden, um die von der Agentur erbrachten Leistungen zu regulieren. Ansonsten berechnen wir unseren Aufwand entsprechend der in unserer Preisliste ausgewiesenen Entgelte.

Provisionsansprüche auf von der Agentur akquirierte Kunden enden drei Jahre nach Kündigung des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und OHL Kommunikation. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Auftraggeber verpflichtet, Unterlagen/Rechnungen zur Abrechnung der Provisionsansprüche, spätestens vier Wochen nach Fälligkeit, vorzulegen.

Unsere Preise verstehen sich rein netto in EURO exklusive der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, durch Überweisung oder per Bankeinzug sofort ohne Abzug nach Rechnungsstellung. Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt nach 14 Tagen bzw. ab dem Eintritt des Verzuges Verzugszinsen in Höhe von 3% (in Worten 3 von Hundert) über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Erfüllungsort für alle Lieferungen ist das Büro der OHL Kommunikation. Anderslautende Absprachen sind schriftlich festzuhalten.


§8 Schutz des geistigen Eigentums
Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleiben wir als Produzent Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen nur das von uns eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich beschränkte, widerrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, soweit im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
Die OHL Kommunikation behält sich das Recht vor, Arbeiten und Entwürfe zu archivieren und als Referenz zu verwenden. Der Auftragnehmer hat das Recht (auf den Vervielfältigungsstücken/im Internetauftritt o.ä.) als Urheber genannt zu werden.

§9 Farben und Bildmuster/Abbildungen
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Bildschirmfarben (RGB) von Druckfarben (CMYK) auf verschiedenen Medien (z.B. Papier, Stoffe, Folien, Banner…) abweichen. Bei Farbabweichungen ist die Rückgabe bzw. der Umtausch ausgeschlossen. Dieses ist in der gesamten Druckindustrie bekannt und in gleichem Maße vollzogen. Um dieses zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, vorab gegen Aufpreis ein farbverbindliches Proof zu bestellen.

§10 Urheber- und Markenrechte
Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der für die von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlichen Urheber- und/oder Markenrechte ist oder sich, falls er nicht selbst Urheber und/oder Markeninhaber ist, vom Urheber und/oder Markeninhaber eine Genehmigung für die Verwendung der Abbildungen, Footagematerial, Markenzeichen und/oder -namen eingeholt hat. Es wird vom Auftragnehmer nicht überprüft, ob der Auftraggeber im Besitz der für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Urheber- und Markenrechte ist. Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Urheberund/oder Marken-rechtsansprüchen wird für die in Auftrag gegebenen Leistungen daher ausgeschlossen. Sollten die in Auftrag gegebenen Leistungen gegen Urheber- und/oder Marken-recht verstoßen, hat dies der Auftraggeber selbst zu verantworten.

§11 Gewährleistung
Für unsere Leistungen übernehmen wir nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und nur gegenüber dem Auftraggeber als erstem Abnehmer die Gewähr. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, gelten als grundsätzlich ausgeschlossen. Bei berechtigten, durch uns zu vertretenden Mängeln ist der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Leistung verpflichtet, diese uns gegenüber schriftlich anzuzeigen. Dabei ist eine genaue Beschreibung der Mängel verbindlich. Im berechtigten Falle eines Mangels werden wir nach unserem Ermessen kostenlose Nachbesserung erbringen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. Ver-tragsstrafen werden nicht anerkannt.

§12 Haftungsausschluss
Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit oder Verzug haften wir für uns und unsere Erfüllungsgehilfen nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Die Haftung ist nach Absatz 1 beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Insoweit wir Leistung, die wir an unsere Auftraggeber weitergeben, selbst von Dritten beziehen, haften wir nicht für deren Verschulden. Die Haftung des Auftragnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Vertragsstrafen werden nicht anerkannt.

Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung kann nicht übernommen werden, insbesondere sind wir nicht verpflichtet, jeden Entwurf vorher juristisch überprüfen zu lassen. Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erteilt werden, übernimmt die Agentur gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung. Die Agentur tritt lediglich als Mittler auf.

§13 Datenschutz und Verschwiegenheit
Die OHL Kommunikation verpflichtet sich, über alle betrieblichen Belange des Auftraggebers, über die sie im Rahmen der Vertragserfüllung Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren und vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzu-geben. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt. Der Auftraggeber gibt sein Einverständnis dazu, dass wir von ihm übermittelte Daten speichern. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darüber unterrichtet, dass wir personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeiten. Werden vom Auftraggeber Adressdaten zur Verfügung gestellt gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

§14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertrag erwachsenden Ansprüche ist für beide Vertragsteile, sofern sie Kaufleute sind, der Sitz der OHL Kommunikation in 95028 Hof. Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ausländischen Rechtes und des vereinheitlichten internationalen Kaufrechtes. Die deutsche Fassung eines Vertragstextes ist maßgeblich.

§15 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grunde nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrunde liegenden Vertrages davon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall gehalten, an die Stelle der notleidenden Bestimmung eine Vereinbarung zu setzen, die der fortgefallenen Bestimmung am ehesten entspricht.


OHL Kommunikation
Am Fröhlichenstein 1
95028 Hof
Tel.: 09281-7798707,
E-Mail: info@ohl-komm.de
Internet: www.ohl-komm.de